Die auf der Hauptversammlung am 11.03.2018 beschlossenen Mitgliedsbeiträge bleiben unverändert auch in 2021 bestehen.

Für aktive (ordentliche) Mitglieder:

Einzelbeitrag                                jährlich 30 €

Familienbeitrag                           jährlich 50 €

(gilt auch für Paare)

Für Fördermitglieder:

Mindestbeitrag                             jährlich ab 15 €

Die Beitragsordnung tritt am 11.03.2018 in Kraft.
Zuletzt bestätigt am 18.08.2021.

Gez.
Die Vorstandschaft