Die auf der Hauptversammlung am 11.03.2018 beschlossenen Mitgliedsbeiträge bleiben unverändert auch in 2021 bestehen.
Für aktive (ordentliche) Mitglieder:
Einzelbeitrag jährlich 30 €
Familienbeitrag jährlich 50 €
(gilt auch für Paare)
Für Fördermitglieder:
Mindestbeitrag jährlich ab 15 €
Die Beitragsordnung tritt am 11.03.2018 in Kraft.
Zuletzt bestätigt am 18.08.2021.
Gez.
Die Vorstandschaft